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Personenfreizügigkeit stärkt den Wirtschaftsstandort Schweiz
Das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und der EU ist seit neun Jahren in Kraft. Die Unternehmen haben die erweiterten Möglichkeiten zur Rekrutierung von Fachkräften aus dem EU/EFTA-Raum rege genutzt. Die Öffnung des Arbeitsmarktes hat sowohl die Wirtschaftsentwicklung wie auch das Bevölkerungswachstum in den letzten Jahren begünstigt und den Standort Schweiz insgesamt gestärkt. Negative Auswirkungen der Zuwanderung auf einheimische Arbeitskräfte blieben eng begrenzt, deren Entwicklung wird weiter beobachtet.
Die gesamte Pressemeldung der Schweizerischen Bundesverwaltung finden Sie hier verlinkt: