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Befragung zu grenzüberschreitender Kooperation in Raumordnungsverfahren
Die Oberrheinkonferenz und ihre Arbeitsgruppe Raumordnung ziehen eine Erweiterung der bestehenden Verfahren der gegenseitigen grenzüberschreitenden Konsultationen im Bereich der Raumplanung in Betracht, mit dem Ziel, eine bessere Verzahnung der verschiedenen Projekte und Planungsdokumente im Mandatsgebiet der ORK zu gewährleisten.
Im Dezember 2010 ist ein aktualisierter „Leitfaden zur Grenzüberschreitenden Beteiligung“ erschienen. Dieser regelt jedoch bisher lediglich die rechtlich zwingenden Beteiligungen bei Umweltauswirkungen von Projekten, Plänen und Programmen auf den Nachbarstaat. Eine darüber hinausgehende Zusammenarbeit in der Raumplanung findet im Oberrheinraum in sehr unterschiedlicher Art und Intensität statt, sowohl in grenzüberschreitenden Institutionen (Oberrheinkonferenz, Oberrheinrat, Eurodistrikte), als auch in direkter Zusammenarbeit der Planungsträger (z.B. gemäß Leitfaden der Hochrheinkommission).
Mit der Befragung bitten wir Sie um Ihre Meinung als Experte über die bereits bestehenden Verfahren zur grenzüberschreitenden Information und Konsultation sowie über den eventuellen Bedarf an ergänzenden Vereinbarungen. Ziel ist, hierdurch eine Optimierung der grenzüberschreitenden Kooperation im Bereich der Raumordnung sowie der raumordnungsaffinen Felder (Verkehr, Wohnungsbau, Wirtschaft, Umwelt usw.) zu erreichen.
Diese Umfrage bildet die erste Etappe bei der Erarbeitung einer Vereinbarung über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der Raumordnung. In einem zweiten Schritt werden im Mandatsgebiet des Oberrheins dezentral Gruppendiskussionen durchgeführt, um die verschiedenen Erwartungen und Bedürfnisse bezüglich einer frühzeitigen grenzüberschreitenden Information und Konsultation im Bereich der Raumordnung näher zu erörtern. Der gesamte Ausarbeitungsprozess wird durch das Euro-Institut und ADEUS durchgeführt.
Sie haben die Möglichkeit, den Fragebogen hier online ausfüllen.
Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie den Fragebogen bis zum 10. Januar 2013 ausfüllen könnten. Die Fragebögen werden anonym ausgewertet.
Wir bedanken uns herzlich für Ihren Beitrag an diesem Prozess!