Ziele und Aufgaben der Hochrheinkommission
Als grenzüberschreitender Akteur übernimmt die Hochrheinkommission folgende Aufgaben:
- Organisation des regelmäßigen Kontakts zwischen den Partnern (Erfahrungsaustausch), Koordination ihrer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sowie Herstellung und Pflege von Kontakten zu den Bundesverwaltungen in Bern und Berlin sowie zur Europäischen Union;
- Sammlung, Austausch und gemeinsame Auswertung von Daten, die für Planungs-, Stellungnahme-, Bewilligungs- und Genehmigungsverfahren erforderlich sind und einen grenzüberschreitenden Bezug haben;
- Durchführung von Projekten in Zusammenarbeit mit einem oder mehreren Partnern bzw. mit anderen natürlichen oder juristischen Personen aufgrund spezieler Projektvereinbarungen. Im Vordergrund stehen Projekte zur Stärkung des grenzüberschreitenden Wirtschafts- und Lebensraums sowie zur Forderung des Austausches und der grenzüberschreitenden Begegnung der Bewohnerinnen und Bewohner im Einzugsbereich.