Personenfreizügigkeit

Seit vielen Jahren sind gehören Fragen der Personenfreizügigkeit zum „Kerngeschäft“ der Hochrheinkommission. Die Verflechtungen auf dem Arbeitsmarkt zwischen der Schweiz und Baden-Württemberg spielen gerade am Hochrhein eine gewichtige Rolle.

Die Rechtsgrundlagen zur Personenfreizügigkeit (bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland) und deren praktische Auswirkungen z.B. auf das Arbeits- und Aufenthaltsrecht oder auf die Besteuerung sind mittlerweile hochgradig komplex, so dass die Hochrheinkommission den "Leitfaden zur Personenfreizügigkeit", der 2006 in zweiter Auflage erschienen ist, nicht weiter aktualisiert.

Der Vorstand der Hochrheinkommission fasst am 20.10.2011 folgende Position zu Hindernissen im grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr:

„Der Vorstand der Hochrheinkommission bekennt sich zu dem Ziel, dass alles zu vermeiden ist, was die grenzüberschreitende wirtschaftliche Zusammenarbeit und den Wettbewerb am Hochrhein erschwert, den Austausch von Waren und Dienstleistungen verkompliziert und verteuert sowie den Sinn und den Geist der Personenfreizügigkeit verletzt. Wo sinnvoll und möglich setzt sich der Vorstand für die Anliegen seiner Bewohner und Gewerbetreibenden ein.“

 

Weiterführende Infos zur Personenfreizügigkeit und zu den bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und den Mitgliedstaaten der EU finden Sie hier: http://www.europa.admin.ch/themen/00500/00506/00519/index.html?lang=de

Grenzgängerzahlen 2011

Die Wirtschaftsregion Südwest und das Landratsamt Waldshut ermitteln aktuelle Zahlen.

Im Jahr 2011 hat die Schweiz 23.228 Personen aus dem Landkreises Lörrach Grenzgängerbewilligungen ausgestellt, 986 mehr als 2010. Für den Landkreis Waldshut waren es 15.637 Grenzgänger, ein Zuwachs von 773 gegenüber 2010. Seit Jahren wächst die Zahl der Grenzgänger in die Schweiz stetig. Von den insgesamt 54.496 Grenzgängerbewilligungen für Deutschland entfallen etwa 43 % auf den Landkreis Lörrach und 27% auf den Landkreis Waldshut – insgesamt also 70 % auf die Wirtschaftsregion Südwest. Etwa jeder vierte sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sowohl im Landkreis Lörrach als auch im Landkreis Waldshut arbeitet somit in der Schweiz– Tendenz steigend.

Die Wirtschaftsregion Südwest GmbH (WSW) ermittelt die Grenzgängerzahlen auf Gemeindeebene auf Grundlage von Originaldaten des Bundesamtes für Statistik in Bern. Dort werden die Grenzgängerbewilligungen erfasst. Erfahrungsgemäß nimmt jedoch nicht jeder Inhaber einer Bewilligung auch tatsächlich seinen Arbeitsplatz in der Schweiz wahr. Die Statistiker korrigieren daher die Zahl der Bewilligungen um etwa 15% nach unten und erhalten so die o.g. offizielle Grenzgängerzahl.

Konkrete Verwendung finden die Grenzgängerzahlen bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg. Dort werden die von der WSW zur Verfügung gestellten Daten genutzt, um die Arbeitslosenquoten des Kreises und der Gemeinden korrekt zu berechnen. Seit 2007 werden von der BA „Auslandspendler“ bei der Berechnung der Arbeitslosenquoten bundesweit nicht mehr berücksichtigt. Was in anderen Grenzregionen praktisch folgenlos blieb, verminderte die Quoten am Hochrhein um nahezu einen Prozentpunkt. Die Landkreise Waldshut, Lörrach und Konstanz vereinbarten daraufhin mit Nürnberg, dass sie fortan die Zahlen beschaffen werden und die BA somit wieder korrekte Quoten berechnen kann.

Eingesetzt werden die Grenzgängerzahlen aber auch an anderer Stelle, wie der Planung grenzüberschreitender Bus- und Bahnangebote oder der Abschätzung des zukünftigen Wohnraumbedarfs im Landkreis. Außerdem können Studien überregionaler Institute zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit korrigiert werden. In diesen Untersuchungen werden die in keiner deutschen Statistik aufgeführten Grenzgänger bisher nicht berücksichtigt.

Statistik Grenzgängerzahlen 2011

Grenzgaengerzahlen 2011.pdf Grenzgaengerzahlen 2011.pdf (175,9 kB)

Auskunfts- und Informationsstellen

Infobest Palmrain

EURES-Bodensee

Eures-T-Oberrhein

Handwerkskammer Konstanz

Grenzgänger Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verband

Migrationsamt Kanton Aargau

Handelskammer Deutschland-Schweiz

Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee

Handwerkskammer Freiburg

Arbeitsamt Kanton Schaffhausen

Ansprechpartner am Hochrhein

Amt für Wirtschaft und Arbeit im Kanton Aargau

Frau Rosa-Maria Halter, Telefon: +41 (0)62 835 19 60
E-Mail: rosa-maria.halter@ag.ch

Regionales Arbeitsvermittlungszentrum RAV im Kanton Schaffhausen
Frau Anita Scherrer, Tel.: +41(0)52/632 70 28
E-Mail: anita.scherrer@ktsh.ch

Arbeitsagentur Lörrach
Frau Silvia Weihrauch, Tel. +49 (0)7621 178187
E-Mail: Silvia.Weihrauch@arbeitsagentur.de